Grundstücksentwässerung
Dichtheit vom Eigenheim bis zum Industriebetrieb.
Ob Eigenheim, Kommune oder Industriebetrieb. Per Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Eigentümer eines Gebäudes dazu verpflichtet, ein dichtes Kanalsystem zu betreiben und instand zu halten, das die Abwässer seines Grundstücks der öffentlichen Kanalisation zuführt. Da ein undichtes, nicht betriebssicheres Kanalnetz große wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Risiken birgt, ist es für jeden Eigentümer immens wichtig, hier auf den richtigen Partner zu setzen.
Die Rainer Kiel Kanalsanierung verfügt als zertifiziertes Unternehmen über weitreichende Erfahrungen im Bereich der Grundstücksentwässerung und ist mit allen europäischen und deutsche Normen sowie den Regelwerken der Landeswassergesetze vertraut – so auch mit der Abwassersatzung verschiedener Gemeinden.
Wir sind in der Lage, umfassende Dichtheitsnachweise zu erbringen und sachkundige Prüfungen durchzuführen, mit denen Sie den Betrieb Ihres Netzes zuverlässig sichern können.
Insbesondere in Nordrhein-Westfalen sind durch die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser die Fristen für Industrie- und Gewerbebetriebe zur Erbringung des Dichtheitsnachweises knapp bemessen. Hier haben wir alle detaillierten Informationen zu den gesetzlichen Regelungen in NRW für sie zusammengestellt.
Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service, von der Konzepterstellung durch unsere fachkundigen Ingenieure bis zur Sanierung mit modernsten Techniken durch unser geschultes Personal, der die Einhaltung der behördlichen Vorgaben berücksichtigt und den Betrieb Ihres Netzes unter technischen und wirtschaftlichen Blickwinkeln gleichermaßen sichert.
Sehen Sie sich unsere Broschüre zum Thema Grundstücksentwässerung an oder kontaktieren Sie direkt unsere Sanierungsexperten. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.